Barrierefrei im Internet
Sich im Internet zu bewegen und online Informationen zu finden, ist für die meisten Anwender mühelos. Ob sehbehindert oder Blinde, hörbehindert oder Taube oder auch motorische Einschränkung – Menschen mit Behinderung stehen im Internet meist vor einer gewaltigen Aufgabe.
Leicht wie eine Feder in der digitalen Welt navigieren zu können, sollte auch für alle Gruppen mit Behinderung möglich sein. Felix Brandl und sein Team haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Situation für diese Anwender zu verbessern.
Abbildung: Auszug aus der Website der Bundesregierung zum Behindertengleichstellungsgesetz.
Nach Vorgaben des Gesetzgebers und der UN-Behindertenrechtskonvention sollten seit 2009 zumindest die Webseiten von öffentlichen Einrichtungen für Behinderte problemlos zugänglich sein – doch diese Vorgaben sind oft nur unzureichend umgesetzt. Alltägliche Anforderungen müssten dabei als Standard erfüllt sein:
Formularwesen
- Behindertengerechte Online-Nutzung für alle Stadtverwaltungs-, Krankenhaus-, Finanzamt-, Versicherungsformulare u.v.m.
- Adäquate Konzepte ermöglichen parallel zur bestehenden Internet-Präsenz die barrierefreie Plattform nach den Vorgaben des BIK einzurichten.
Warum gibt es das nicht schon längst überall?
Die Programmierung erfolgt nach strengen Vorgaben und muss für alle Bereiche der Behinderung verfügbar sein. Das erfordert eine fundierte, spezielle Ausbildung und Erfahrung.
Mit allgemeinen Hilfmitteln wie Vergrößerung der Schrift wird versucht, sich der Problematik zu nähern. Die Ergebnisse sind oft lediglich barrierearm.
- Im BITV-Test des BIK können maximal 100 Punkte erreicht werden. Sehr gut zugänglich ist eine Website ab 95 Punkten, gut zugänglich ab 90 Punkten. Eine Website mit mindestens 80 Punkten ist noch eingeschränkt zugänglich, unter 80 Punkten schlecht zugänglich.
Richtig aufbereitet sind die gleichen Vorlagen natürlich auch für alle nichtbehinderten Anwender nutzbar. Die Besonderheiten werden erst für die jeweiligen Nutzer mit Behinderung in vollem Umfang erfahrbar.
- Sehbehinderung erfordert z. B. präzise festgelegte Farbkontraste, eine besondere Lupenfunktion u. Ä.
Abbildung: Musterformular zur Haftpflichtversicherung.
Bildlegende: Speziell aufbereitete Formulare sind auch für blinde Anwender online zu bedienen.
- Blinde Anwender sind mit entsprechender Software ausgestattet. Texte können auch mittels einer Braillezeile in der
Tastatur gelesen und geschrieben werden. Durch den sogenannten Screenreader wird dieser Personengruppe der gesamte Inhalt digital erkannt und in unglaublicher Hörgeschwindigkeit vorgelesen.
Darum sind im barrierefreien Internet die vielen Besonderheiten der Werbung nur mit strengsten Auflagen möglich. Dabei sind POP-up-Fenster absolut auszuschließen.
- Für Menschen mit eingeschränkter Motorik sind weitere unterstützende Bedienhilfen erforderlich. Zur besseren Navigation werden festgelegte Tastaturbefehle programmiert, die eine Bedienung komplett ohne Maus ermöglichen.
Inklusion und das Thema barrierefrei stehen immer mehr in der Diskussion.
Schulungs- und Ausbildungsmaterialien – digital
- Die Materialien werden barrierefrei programmiert. Alle Elemente sind für jeden Probanden online verfügbar.
Dadurch sind auch behinderte Menschen in der Lage, das gleiche Lehr- oder Prüfungsmaterial wie alle anderen Teilnehmer zu verwenden.
Hierzu bietet z. B. das Goethe-Institut eine Neuheit an: Es gibt Trainingsmaterial mit dem weltweit Deutsch als Fremdsprache trainiert werden kann. Barrierefrei!
Ein Teilnehmer z. B. mit Sehbehinderung oder sogar Blinde können damit, ob in Brasilien, Japan oder Mexiko, die Fremdsprache weitestgehend ohne fremde Hilfe online trainieren.
Gebärdensprache
Ergänzend werden Audio-Elemente, z. B. Interviews in Videos, durch Gebärdensprache übersetzt und eingebunden.
Abbildung: Begrüßungsgeste in Gebärdensprache.
Soziales Bewusstsein zeigt sich, wie wir im Alltag den Umgang mit Behinderten erleben und annehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.barrierefreiesweb.de