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Barrierefreies Internet – Viele möchten es haben, einige sollten es haben – manche müssen es haben.

Wer muss es haben?

Der deutsche Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2002 Inhalte barrierefrei im Internet für bestimmte Institutionen verpflichtend gemacht:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG 1. Mai, 2002), umzusetzen von Dienstellen und Einrichtungen der Bundes- und Landesverwaltungen, erweiternd entsprechend der Behinderten-Informations-Technikverordnung (BITV) und der seit März 2009 - für bislang 60 Unterzeichnerländer verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention - ist das Internet bei Ämtern, Behörden und öffentlichen Einrichtungen für behinderte Menschen barrierefrei aufzubereiten.

Alle diese Angebote sollten schrittweise bereits bis spätestens zum 31. Dezember 2005 barrierefrei gestaltet worden sein.

Wer sollte es haben?

  • Internetauftritte, die sich speziell an Zielgruppen wenden, denen die Aufnahme der Inhalte zunehmend Schwierigkeiten bereitet.

Das gilt insbesondere für Menschen mit

  • Sehbehinderung und sogar Blinde,
  • Hörbehinderung und sogar Taube,
  • Menschen mit eingeschränkter Motorik.

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Screenshot aus der Website Behinderten-Informations-Technikverordnung
Screenshot aus der Website UN Behindertenrechtskonvention

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine barrierefreie Umsetzung

  • Sehbehinderte nutzen den Bildschirm mit ganz speziellen Auflösungen und starken Textvergrößerungen. Schriftgrößen müssen stets veränderbar angezeigt werden.
  • Abkürzungen und Fachbegriffe werden immer durch erklärende Hinweise oder durch ein Glossar o. ä. erläutert.
  • Blinde Anwender lassen sich Internetinhalte von einem sogenannten “Screenreader” (Vorlese-Programm) vorlesen. Alle Informationen, die in Bildern enthalten sind, müssen mit zusätzlichen Texterklärungen hinterlegt werden.
  • Flash-Filme und Videos müssen ihre Informationen alternativ bereitstellen (Untertitel, Gebärdensprache, Audiobeschreibung).
  • Zur Benutzbarkeit ausschließlich über die Tastatur müssen “Sprungmarken” eingerichtet werden. Für Personen mit eingeschränkter Motorik gibt es Tastatur-Kürzel, die ein zügiges Navigieren auch ohne Maus ermöglichen.
  • Integriert ist eine “Hilfeseite” und bei größeren Auftritten sind eine “Inhaltsübersicht” (Sitemap), eine “Volltextsuche” und eine ständige Pfadangabe für die aktuelle Navigationsposition (“Breadcrumbs”) Pflicht.

Detailierte Hinweise finden Sie bei unseren Links.

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Detailfoto Zeigefinger mit einer Braillezeile auf der Tastatur

Quelle: aus einem Infofilm des Goethe-Instituts zu seinem barrierefreien Prüfungsangebot.

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